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Investforwomen
Kritik und Antworten

Kritik an Investforwomen: unsere Antworten

Wo Kritik an unserer Beratung aufkommt, gehen wir hier offen darauf ein. So kannst du dir selbst ein Bild machen.

Haltung

Warum es diese Seite gibt

Wir könnten diese Punkte ignorieren und hoffen, dass sie niemand anspricht. Wir halten es für sinnvoller, sie selbst zu benennen und dir direkt hier zu beantworten.

Kritikpunkt 1 von 5

„Das Provisionsmodell schafft einen Interessenkonflikt“

Trifft teilweise zu

Wir werden über die Produkte vergütet, die wir vermitteln, nicht über ein Honorar der Kundin. Damit besteht strukturell ein Anreiz, dass überhaupt etwas abgeschlossen wird. Das ist keine Besonderheit von Investforwomen, sondern gilt für jede Vermittlung, die nach diesem Modell arbeitet, und es ist gesetzlich geregelt.

Kritikpunkt 2 von 5

„Kosten und Provisionen werden nicht klar genug erklärt“

Trifft in Einzelfällen zu

Wir gehen Finanzthemen bewusst leicht und sehr verständlich an, weil viele Frauen genau das an unserer Beratung schätzen. Wir erklären lieber in einfachen Worten als mit Fachbegriffen. In einzelnen Stimmen kann daraus das Gefühl entstanden sein, dass an einer Stelle zu wenig erklärt wurde. Auf Rückfragen haben wir dann immer umfassend reagiert.

Kritikpunkt 3 von 5

„Die Betreuung lässt nach dem Abschluss nach“

Trifft in Einzelfällen zu

In den Bewertungen beschreiben einzelne Kundinnen, dass Rückmeldungen ausblieben, sobald Fragen komplizierter wurden. Eine langfristige Begleitung ist Teil unseres Angebots, und wenn sie im Einzelfall nicht stattgefunden hat, ist das ein Versäumnis auf unserer Seite.

Kritikpunkt 4 von 5

„Die Produktauswahl ist eingeschränkt“

Trifft zu

Der Punkt ist eine Frage der Zulassung. Unsere Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung umfasst die Vermittlung von Anteilen an offenen Investmentvermögen, also Fonds und ETFs. Geschlossene Fonds und Vermögensanlagen dürfen wir nicht vermitteln, weil unsere Erlaubnis das nicht abdeckt. Dazu kommt die Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.

Kritikpunkt 5 von 5

„Die Qualifikationen der Beraterinnen sind nicht transparent“

Trifft teilweise zu

Auf Unternehmensebene ist die Sachlage eindeutig: Wir beraten in erster Linie als Versicherungsmaklerin nach § 34d der Gewerbeordnung und haben zusätzlich die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittlerin nach § 34f. Beide setzen eine Sachkundeprüfung voraus, und die Aufsicht liegt bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel.

Abgrenzung

Was wir nicht anbieten

Der Vollständigkeit halber, weil es immer wieder gefragt wird: Wir bieten kein Finanzcoaching, keine Onlinekurse und keine Mitgliedschaften. Unsere Beratung endet nicht mit einem Wissensvorsprung, sondern mit einer Strategie und deren Umsetzung. Und wir nehmen laut Impressum nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Beschwerden richtest du an uns direkt oder an die Industrie- und Handelskammer zu Kiel als zuständige Aufsichtsbehörde.

Finanzcoaching
bieten wir nicht an
Onlinekurse
bieten wir nicht an
Mitgliedschaften
bieten wir nicht an
Verbraucherschlichtung
nehmen wir laut Impressum nicht teil
Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer zu Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel
Rückmeldung

Etwas übersehen?

Wenn dir ein Punkt fehlt, schreib uns an kontakt@investforwomen.de. Wir nehmen ihn auf, auch wenn die Antwort unangenehm ist.

Was Kundinnen berichten, steht auf unserer Seite zu den Erfahrungen. Wie unsere Vergütung funktioniert, steht auf der Seite zu den Kosten. Und wer hinter Investforwomen steht, warum es uns gibt und wie wir arbeiten, liest du über uns.

Fragen

Häufige Fragen