Qualitätspolitik
Unser Qualitätsanspruch in der Beratung und die Verpflichtung der Geschäftsführung.
Wir machen Frauen finanziell handlungsfähig. Finanzentscheidungen sind Lebensentscheidungen – sie wirken über Jahrzehnte hinweg. Deshalb messen wir unsere Qualität nicht am Abschluss, sondern daran, ob unsere Kundinnen verstehen, was sie tun, und langfristig davon profitieren.
Viele Frauen haben in Finanzfragen schlechte Erfahrungen gemacht: übergangen, mit Fachsprache überfahren oder gar nicht erst ernst genommen. Genau dagegen arbeiten wir. Qualität ist für uns deshalb kein Anhängsel des Tagesgeschäfts, sondern die Grundlage unseres Geschäftsmodells.
Verständlichkeit vor Fachsprache. Wir erklären, statt zu beeindrucken. Eine Beratung gilt bei uns erst dann als gut, wenn unsere Kundinnen ihre eigene Entscheidung in eigenen Worten erklären können.
Bedarf vor Produkt. Am Anfang steht die Analyse der individuellen Lebenssituation – nicht das Produkt. Wir berücksichtigen dabei ausdrücklich die genauen Einnahmen und Ausgaben, die Wünsche und Ziele der Frau und individuelle Lebensphasen wie Elternzeit, Teilzeit oder Trennung. Wir beraten ergebnisoffen, nachvollziehbar dokumentiert und ohne Abschlussdruck.
Betreuung über die gesamte Laufzeit. Nach dem Abschluss beginnt unsere eigentliche Arbeit. Wir sind erreichbar, melden uns verbindlich mindestens einmal pro Jahr und begleiten Verträge über ihre gesamte Laufzeit – auch dann, wenn sich die Lebenssituation unserer Kundinnen verändert.
Qualifizierte Menschen. Beratungsqualität entsteht durch Kompetenz. Wir bilden unser Team systematisch weiter, erfüllen unsere gesetzlichen Weiterbildungspflichten nachweislich und arbeiten nach einheitlichen Standards.
Verlässliche Prozesse, Partner und Daten. Wir arbeiten mit sorgfältig ausgewählten Partnern und Dienstleistern und bewerten diese regelmäßig. Kundendaten behandeln wir vertraulich und schützen sie konsequent. Fehler decken wir auf, dokumentieren sie und beheben ihre Ursachen – statt sie zu verwalten.
Die Geschäftsführung verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Anforderungen einzuhalten – insbesondere die Vorgaben der Gewerbeordnung für die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung (§ 34d und § 34f GewO), die Weiterbildungspflicht nach § 34d Abs. 9 GewO, die Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sowie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Wir verpflichten uns darüber hinaus zur fortlaufenden Verbesserung unseres Qualitätsmanagementsystems und stellen die dafür erforderlichen Ressourcen bereit.
Diese Qualitätspolitik bildet den Rahmen für unsere Qualitätsziele, die jährlich festgelegt, gemessen und überprüft werden. Sie gilt für alle Mitarbeitenden.
Investforwomen GmbH · Geschäftsführung · Stand: 01.09.2026