
Witwenrente-Rechner
Hier kannst du deine Witwenrente berechnen und siehst zugleich, wie viel dein eigenes Einkommen davon abzieht. Brutto und netto, kostenlos und ohne Anmeldung, mit den gesetzlichen Werten von 2026.
Tipp: Du kannst jeden Wert auch direkt ins Feld eintippen, auch mit Komma und mit 0.
Witwenrente ab dem 4. Monat
990 €
brutto pro Monat, eine grobe Schätzung
Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon etwa 868 €.
Das Ergebnis ist eine grobe Schätzung, kein Bescheid. Wir rechnen das Modell des SGB VI mit den Werten von 2026 nach. Ob und in welcher Höhe eine Witwenrente gezahlt wird, entscheidet allein die Deutsche Rentenversicherung. Sie prüft Dinge, die dieser Rechner nicht kennt, etwa die Wartezeit der verstorbenen Person, die Dauer eurer Ehe oder weitere Einkünfte. Das ist keine Rechts- oder Rentenberatung.
Was du als Nächstes tun kannst
Die Witwenrente kommt nicht von allein. Sie muss beantragt werden, und die Höhe steht erst im Bescheid.
Antrag stellen
Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung, online oder in einer Beratungsstelle. Rückwirkend wird höchstens für zwölf Monate vor dem Antragsmonat gezahlt, warte damit also nicht zu lange.
Nachfragen kostet nichts
Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei erreichbar. Dort bekommst du eine verbindliche Auskunft zu deinem Fall, auch dann, wenn dir Unterlagen fehlen.
Das Haushaltsbudget neu rechnen
Ab dem vierten Monat sinkt die Zahlung deutlich. Wer die neue Zahl schon in den ersten Wochen kennt, kann laufende Kosten in Ruhe anpassen, statt später unter Druck zu entscheiden.
So nutzt du den Witwenrente-Rechner
Sechs Angaben, mehr braucht es nicht, um deine Witwenrente berechnen zu lassen. Wenn du eine davon nicht kennst, lass sie auf null stehen und rechne später noch einmal.
Rentenart
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente der verstorbenen Person, die kleine 25 %. Die große bekommst du unter anderem ab der Altersgrenze, bei Erwerbsminderung oder solange du ein Kind unter 18 erziehst. Welche für dich gilt, entscheidet die Rentenversicherung.
Die verstorbene Person
War sie beim Tod schon in Rente, steckt ein möglicher Abschlag bereits in ihrem Rentenbetrag. War sie es noch nicht, fragt der Rechner nach ihrem Alter und zieht den gesetzlichen Abschlag von 0,3 % je fehlendem Monat bis zum 65. Geburtstag ab.
Rente der verstorbenen Person
Die monatliche Bruttorente aus ihrem Rentenbescheid. War sie noch nicht in Rente, findest du den Betrag in ihrer letzten Renteninformation. Wenn dir beides fehlt, nennt die Deutsche Rentenversicherung dir die Zahl.
Deine eigene gesetzliche Rente
Deine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, brutto pro Monat. Von diesem Betrag werden pauschal 14 % abgezogen, bevor er überhaupt gegen den Freibetrag gerechnet wird. Deine eigene Rente wird durch die Anrechnung nicht gekürzt.
Dein Bruttolohn und dein Minijob
Lohn und Minijob stehen in getrennten Feldern, weil das Gesetz sie unterschiedlich behandelt. Beim Lohn werden pauschal 40 % abgezogen, beim Minijob hängt es davon ab, ob du dort rentenversichert bist.
Kinder mit Waisenrentenanspruch
Jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht deinen Freibetrag um 238,11 €. Ob tatsächlich Waisenrente ausgezahlt wird, spielt dabei keine Rolle. Der Anspruch besteht in der Regel bis 18 und in einer Ausbildung bis 27.
Witwenrente berechnen: der Weg zur Zahl
Die Rentenversicherung rechnet in zwei Stufen: erst den Anteil an der Rente der verstorbenen Person, dann den Abzug für dein eigenes Einkommen.
Große oder kleine Witwenrente
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente der verstorbenen Person und läuft in der Regel lebenslang. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und endet nach 24 Kalendermonaten. Die große bekommst du, wenn du die Altersgrenze erreicht hast, wenn du erwerbsgemindert bist oder solange du ein Kind unter 18 erziehst. Die Altersgrenze steigt seit Jahren schrittweise an und richtet sich nach dem Todesjahr.
| Todesjahr | Altersgrenze |
|---|---|
| 2024 | 46 Jahre und 2 Monate |
| 2025 | 46 Jahre und 4 Monate |
| 2026 | 46 Jahre und 6 Monate |
| 2027 | 46 Jahre und 8 Monate |
| 2028 | 46 Jahre und 10 Monate |
| ab 2029 | 47 Jahre |
Quelle: § 242a Abs. 5 SGB VI
Altes Recht: 60 statt 55 Prozent
Vor der Reform von 2002 lag die große Witwenrente bei 60 %. Dieser Satz gilt bis heute weiter, wenn ihr vor dem 1. Januar 2002 geheiratet habt und einer von euch beiden vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Er gilt auch dann, wenn der Ehepartner schon vor 2002 gestorben ist. Das alte Recht ist meistens günstiger, weil dabei außerdem weniger Einkommensarten angerechnet werden.
Das Sterbevierteljahr
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe weitergezahlt, ohne jede Anrechnung deines Einkommens. Erst ab dem vierten Monat greifen die 55 %, 60 % oder 25 %. Dieser Unterschied ist der Grund, warum viele nach einem Vierteljahr überrascht sind: die Zahlung halbiert sich von einem Monat auf den nächsten. Der Rechner zeigt beide Beträge deshalb nebeneinander.
Abschlag, wenn die verstorbene Person jung war
Stirbt jemand vor dem 65. Geburtstag, mindert sich die Hinterbliebenenrente um 0,3 % für jeden fehlenden Monat, höchstens jedoch um 10,8 %. Der volle Abschlag greift also bei einem Tod vor dem 62. Geburtstag. Bezog die verstorbene Person bereits eine Rente, steckt ein solcher Abschlag schon in ihrem Rentenbetrag und wird nicht ein zweites Mal abgezogen. Die meisten Rechner lassen diesen Punkt weg, deshalb fragt unserer danach.
Wie dein eigenes Einkommen angerechnet wird
Deine eigene Rente wird durch die Anrechnung nicht gekürzt. Gekürzt wird immer nur die Witwenrente, und auch das erst oberhalb eines Freibetrags.
Anrechnung = (anrechenbares Einkommen − 1.122,53 €) × 40 %
Der Freibetrag von 1.122,53 € ist das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts von 42,52 €, der seit dem 1. Juli 2026 gilt. Er steigt mit jeder Rentenerhöhung. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 € dazu, also das 5,6fache des Rentenwerts.
Warum dein Brutto nicht voll zählt
Angerechnet wird nicht dein Bruttoeinkommen, sondern ein pauschaliertes Netto. Das Gesetz zieht dafür je nach Einkommensart einen festen Prozentsatz ab, unabhängig davon, was du tatsächlich an Steuern und Beiträgen zahlst. Bei der gesetzlichen Rente sind das 14 %, beim Bruttolohn 40 %, bei Gewinn aus Selbstständigkeit 39,8 %. Weitere Einkommensarten wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen haben eigene Sätze und sind in diesem Rechner nicht enthalten.
Daraus ergeben sich zwei Grenzen, die im Alltag am meisten weiterhelfen. Bis rund 1.305 € eigener Bruttorente im Monat wird nichts gekürzt. Beziehst du stattdessen Lohn, liegt die Grenze bei rund 1.870 € brutto. Je Kind mit Waisenrentenanspruch verschiebt sich die Rentengrenze um weitere rund 277 €.
Der Sonderfall Minijob
Ein Minijob zählt als Arbeitsentgelt. Wie stark er zählt, hängt davon ab, ob du darin rentenversichert bist. Seit 2013 ist der Minijob standardmäßig rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber davon befreien lassen. Diese Befreiung schlägt bei der Witwenrente ins Gegenteil um: Ohne Rentenversicherungspflicht gibt es keinen Pauschalabzug, dein voller Verdienst zählt als Einkommen. Mit Rentenversicherungspflicht werden 40 % abgezogen.
Beispiele mit echten Zahlen
Alle Werte kommen aus demselben Rechenmodell wie der Rechner oben. Du kannst jede Zeile dort nachrechnen.
Wie hoch die Witwenrente ohne eigenes Einkommen ausfällt
Alle Beträge gelten ab dem vierten Monat. In den ersten drei Monaten wird jeweils der volle Betrag aus der linken Spalte gezahlt.
| Rente der verstorbenen Person | Kleine, 25 % | Große, 55 % | Altes Recht, 60 % |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 250 € | 550 € | 600 € |
| 1.500 € | 375 € | 825 € | 900 € |
| 2.000 € | 500 € | 1.100 € | 1.200 € |
| 2.500 € | 625 € | 1.375 € | 1.500 € |
| 3.000 € | 750 € | 1.650 € | 1.800 € |
Witwenrente netto: was davon auf dem Konto ankommt
Die Beträge oben sind brutto. Von einer Witwenrente gehen wie von jeder gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, zusammen 12,35 %. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % mehr Pflegeversicherung. Die Beiträge behält die Rentenversicherung direkt ein, überwiesen wird dir der Nettobetrag.
| Witwenrente brutto | netto mit Kind | netto, kinderlos |
|---|---|---|
| 550 € | 482 € | 479 € |
| 825 € | 723 € | 718 € |
| 1.100 € | 964 € | 958 € |
| 1.375 € | 1.205 € | 1.197 € |
| 1.650 € | 1.446 € | 1.436 € |
Der Rechner oben zeigt dir beides, den Bruttoanspruch und den geschätzten Nettobetrag. Die Steuer ist darin nicht enthalten. Ob überhaupt Steuer anfällt, hängt von deinen gesamten Einkünften ab.
Was die eigene Rente davon abzieht
Ausgangslage: Die verstorbene Person bezog 1.800 € Rente, die große Witwenrente liegt damit bei 990 €. Es gibt keine Kinder mit Waisenrentenanspruch, der Freibetrag beträgt also 1.122,53 €.
| Deine Rente | anrechenbar | über Freibetrag | Anrechnung | Witwenrente |
|---|---|---|---|---|
| 800 € | 688 € | 0 € | 0 € | 990 € |
| 1.200 € | 1.032 € | 0 € | 0 € | 990 € |
| 1.400 € | 1.204 € | 81 € | 33 € | 957 € |
| 1.800 € | 1.548 € | 425 € | 170 € | 820 € |
| 2.000 € | 1.720 € | 597 € | 239 € | 751 € |
| 2.500 € | 2.150 € | 1.027 € | 411 € | 579 € |
Was ein Minijob ausmacht
Gleiche Ausgangslage, dazu 1.200 € eigene Rente und ein Minijob an der Grenze von 603 €. Der Unterschied liegt allein daran, ob du in dem Minijob rentenversichert bist.
| Dein Minijob ist | Pauschalabzug | anrechenbar | Witwenrente |
|---|---|---|---|
| Minijob mit Rentenversicherungspflicht | 40 % | 1.394 € | 881 € |
| Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherung | 0 % | 1.635 € | 785 € |
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht spart dir im Minijob rund 22 € Beitrag im Monat und kostet in diesem Beispiel 96 € Witwenrente. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie weit dein übriges Einkommen vom Freibetrag entfernt ist.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Damit du weißt, wie weit du dich auf die Zahl stützen kannst und ab wann du besser nachfragst.
Den Zuschlag für Kindererziehung
Wer Kinder erzogen hat, bekommt nach neuem Recht einen Zuschlag auf die Witwenrente. Er beträgt 0,1010 Entgeltpunkte je Monat für die ersten 36 Monate Kindererziehung und danach 0,0505 Entgeltpunkte je Monat. Bemessen wird er nach den Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, also über bis zu 120 Monate. Voll ausgeschöpft sind das 7,878 Entgeltpunkte je Kind und damit rund 184 € im Monat bei der großen Witwenrente, bei der kleinen rund 84 €. Dieser Zuschlag steckt nicht im Rechner. Dein tatsächlicher Betrag kann deshalb spürbar höher liegen als die Schätzung.
Die Prüfung, ob überhaupt ein Anspruch besteht
Der Rechner nimmt an, dass ein Anspruch besteht, und rechnet nur die Höhe. Ob das stimmt, prüft die Rentenversicherung anhand mehrerer Bedingungen. Die verstorbene Person muss mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben, und wenn sie kürzer als ein Jahr gedauert hat, wird zunächst eine Versorgungsehe vermutet.
Beamtenversorgung und Steuern
War dein Partner verbeamtet, gilt nicht das SGB VI, sondern das Beamtenversorgungsgesetz. Die Sätze ähneln sich, die Anrechnung funktioniert aber anders. Auch die Steuer bleibt hier außen vor. Der Nettobetrag im Rechner berücksichtigt nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Warum die Witwenrente vor allem Frauen betrifft
Von den gut fünf Millionen Hinterbliebenenrenten in Deutschland gehen rund 85 % an Frauen. Die Rechnung oben ist deshalb für viele keine theoretische Übung.
Meistens trifft es Frauen
Die Lebenserwartung von Frauen liegt höher, und in Ehen sind sie meist die jüngere Person. Deshalb sind es überwiegend Frauen, die irgendwann vor dieser Rechnung sitzen, und zwar oft über zwei Jahrzehnte hinweg.
Die eigene Rente ist kleiner
Teilzeit und Sorgearbeit senken die eigene Rente. Wenn dann die Rente des Partners wegfällt und nur ein Teil davon als Witwenrente zurückkommt, schrumpft das Haushaltseinkommen deutlich stärker als die Ausgaben.
Der Anspruch kann enden
Die kleine Witwenrente läuft nur 24 Monate. Wer sich darauf einstellt, dass diese Zahlung dauerhaft fließt, plant an einem Datum vorbei, das irgendwann kommt.
Wie groß die Lücke zwischen deiner eigenen Rente und deinem Wunschleben ist, zeigt dir der Rentenlücken-Rechner. Wenn du eine Summe angelegt hast oder anlegen willst, rechnest du ihre Entwicklung im Zinseszinsrechner durch.
Häufige Fragen zur Witwenrente
Rechtsgrundlagen: §§ 46, 67, 77, 78a, 97, 99, 107, 242a SGB VI und § 18b SGB IV. Gerechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 €, gültig ab 1. Juli 2026. Zahl der Hinterbliebenenrenten nach dem Rentenbestand der Deutschen Rentenversicherung zum 31.12.2024. Stand der Seite: August 2026. Diese Seite informiert über die Rechtslage und rechnet ein Modell nach, sie ersetzt keine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung und keine Rechtsberatung.
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